Der Weg zurück in die Kirche ist kein steiniger und mühseliger. Wenn du dich entschieden hast, wieder am Pfarrleben teilzunehmen, solltest du den Kontakt zu unserem Priester suchen. Er wird dich fragen, warum du damals aus der Kirche ausgetreten bist und was dich jetzt bewegt, zurückzukehren. Es handelt sich dabei um keine Prüfung und kein unnötiges "Ausfragen", sondern um ein freies, ehrliches Gespräch. Niemand soll zum Eintritt überredet werden, aber es soll auch niemand vertrieben werden. Nach diesem Gespräch wird das Ansuchen an das bischöfliche Ordinariat der Diözese gestellt und dieses stimmt dem formellen Akt zu. Nach dem juristischen Vorgang wird man offiziell wiederaufgenommen und der Wiedereintritt wird im Taufbuch eingetragen.
Man kann dieses Ritual während eines Gemeindegottesdienstes, bei einer Familienfeier und mit Zeug:innen im Pfarrbüro feiern.
Zu entkräften sind auch falsche Gerüchte, dass man den Kirchenbeitrag ab dem Zeitpunkt des Austrittes nachzahlen muss. Vielmehr stimmt, dass das neue Kirchenmitglied auch noch in dem Jahr, in dem es wieder in die Gemeinschaft der Katholischen Kirche eingetreten ist, vom Kirchenbeitrag befreit ist. Einzige Voraussetzung für einen Wiedereintritt ist die persönliche Bereitschaft dafür.
Zur Vorbereitung deines Wiedereintritts bitten wir um eine Kopie deines Taufscheins und Meldezettels.